Zuvor waren bei der BNetzA vermehrt Beschwerden von Verbrauchern zu den nun abgeschalteten Auskunftsrufnummern eingegangen: Demnach wurden günstigere Vorwahlen wie Ortsnetzrufnummern, 0800- oder 0180-Rufnummern dazu genutzt, die Verbraucher zum Anruf auf die hochpreisigen Auskunftsrufnummern zu veranlassen. Gesetzliche Vorgaben zur Preistransparenz wurden dabei umgangen, bei der Weitervermittlung erfolge häufig keine ordnungsmäße Preisansage für das weitervermittelte Gespräch.