Wir informieren Sie hiermit über eine wichtige Gesetzesänderung für Ihren Kundenservice und möchten Sie parallel auch auf unsere Lösungsmöglichkeiten hinweisen:
Ab Mitte Juni dieses Jahres ist esunzulässig, dass ein Verbraucher für einen Anruf bei einem Unternehmen einen höheren Tarif als den für die bloße Nutzung des Telekommunikationsdienstes bezahlt, sofern er Fragen oder Erklärungen zu einem bestehenden Vertrag besprechen möchte.
Dies schränkt - je nach vertraglicher Konstellation - die Nutzbarkeit von 0180-Rufnummern ein. Ortsnetz- oder 0800-Nummern sind von der Regelung nicht betroffen. Die Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU in deutsches Recht erfolgt in § 312a BGB Abs. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Stichtag für das Inkrafttreten dieser Vorgaben ist der 13. Juni 2014!
Selbstverständlich stellen wir Ihnen passende Lösungsmöglichkeiten gern rechtzeitig bereit!
Damit Sie über die Vorgaben und unsere Lösungsmöglichkeiten informiert sind, steht Ihnen hier die 4Com-Präsentationzur Verfügung, in der alle relevanten Informationen und Lösungsansätze kurz und übersichtlich zusammengefasst sind. Sie finden hierin auch Informationen zu den bestehenden Ausnahmeregelungen.
Falls Sie Fragen haben, steht Ihnen Ihr persönlicher 4Com Solution Architect selbstverständlich gern zur Verfügung!